LEXWARE Zusatzlizenz /-en
Zur Standardausstattung jedes Lexware pro/premium Programms gehören drei bzw. fünf Userlizenzen, d.h. es können mehrere Mitarbeiter gleichzeitig arbeiten. Mit diesen Zusatzlizenzen haben Sie weitere gleichzeitige Zugriffe auf die Datenbank.
Die Zusatzlizenzen gibt es im 1er, 2er oder 5er Pack und werden einfach per Eingabe der Seriennummer in Ihrem Lexware pro oder premium – Programm unter “?” – “Lizenzverwaltung” – “Lizenz hinzufügen” aktiviert. Sie können auch mehrere Lexware Zusatzlizenzen miteinander kombinieren. Die hier genannten Preise gelten für eine Zusatzlizenz.
Bitte beachten Sie: Die Zusatzlizenzen sind nur gültig und lauffähig in Verbindung mit einem Lexware-Produkt der pro/premium Reihe und können nur von unseren Bestandskunden zusätzlich zu einem passenden Produkt geordert werden: https://anfrage.lexhandel.de
Unsere Kunden erhalten den Lizenzschlüssel für die Lexware Zusatzlizenzen nach Bestellung per Email versandkostenfrei.
Sie wollen auch von unseren dauerhaft günstigen Preisen profitieren? Wir können auch Sie als Lexware-Bestandskunden auf unsere bewährte und rabattierte Abo-Lieferung umstellen – jederzeit.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: https://anfrage.lexhandel.de
Wir stehen unseren Kunden gerne auch zu Fragen der Einrichtung und des Betriebs Ihrer Software zur Seite.
TIPP: Sie suchen eine Zusatzlizenz für ihr Lexware Buchhaltung pro oder Lexware Warenwirtschaft pro? – Schauen Sie doch mal die Produkte Lexware Buchhaltung Premium bzw. Lexware Warenwirtschaft Premium an: Diese Versionen haben neben einen größeren Leistungsumfang bereits 5 Userlizenzen dabei und sind günstiger als die Pro-Versionen + 1er Zusatzlizenz… Bei einem Umstieg helfen wir Ihnen gerne.
Spezielle Verbandsrabatte für bbh – Mitglieder gibt’s bei uns!
WICHTIG:
Lexware räumt den Kunden ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht ein (365 Tage). Während der Laufzeit haben sie Zugriff auf den vollen Leistungsumfang der Software und die jeweilige aktuelle Produktversion – inklusive der technischen, gesetzlichen und inhaltlichen Programm-Aktualisierungen. Um die Software dauerhaft zu nutzen ist ein Abonnement nötig. Daher erhalten sie von uns für die Bestellung eine Abo-Vereinbarung, die sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurücksenden. Mit der Abo-Vereinbarung werden ihnen auch unsere Sonderkonditionen nochmals bestätigt.
Auch für Monatszahler gilt eine Mindestbezugsdauer von einem Jahr. Die Bezugsdauer verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern dieses Abo nicht gekündigt wurde.
Es gelten immer die zur jeweiligen Rechnungsstellung aktuellen Preise lt. Preisliste von Haufe-Lexware abzüglich unseres Hausrabattes (10%).
So sind sie auf der sicheren Seite und erzielen jederzeit richtige Ergebnisse. Und das zu TOP Konditionen! Dauerhaft – solange ihr Abo läuft.